MedUni Wien – Flexible Kinderbetreuung

Zugang zu hochwertiger Kinderbetreuung ist für die meisten berufstätigen Väter und Mütter eine der zentralen Grundvoraussetzungen, um den täglichen Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie begegnen zu können. Die MedUni Wien bietet für alle Mitarbeiter*innen in Zusammenarbeit mit den Flying Nannies der Kinderbüro Universität Wien GmbH kostenfreie flexible Kurzzeit Kinderbetreuung an. Das flexible Betreuungsanbot für Notfälle ist für Situationen, in denen unerwartete Ereignisse auftreten – wie Krankenstände, kurzfristige Dienstplanänderungen, Wegfall der regulären Betreuung etc. – konzipiert. Es richtet sich an Eltern mit Kindern unter 12 Jahren.

Sommerpause: Aktuell finden keine Angebote statt. Für die Flexible Kinderbetreuung können Sie sich ab 14. September 2026 wieder anmelden!

Wer kann die Flexible Kinderbetreuung nützen?

  • Mitarbeiter*innen der MedUni Wien
  • Für Kinder zwischen 0 und 12 Jahren

Was ist Flexible Kinderbetreuung nicht?

  • Betreuungsmöglichkeit für kranke Kinder
  • Ersatz für eine regelmäßige, institutionelle Kinderbetreuung

Wann ist Betreuung möglich?

  • an Wochentagen (ausgenommen Feier- und Fenstertage, sowie alle weiteren schulfreien Tage)
  • immer zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr (in Ausnahmefällen zwischen 6:00 und 23:00 Uhr)

Wo ist Betreuung möglich?

  • wo der*die Mitarbeiter*in möchte (z.B. Räumlichkeiten der Medizinischen Universität Wien oder Wohnhaushalt des Kindes innerhalb Wiens)
  • Der*die Mitarbeiter*in sorgt für die Räumlichkeiten in Absprache mit dem Kinderbüro, wenn die Betreuung am Dienstort stattfinden soll.
  • Bei Bedarf unterstützt das Kinderbüro bei der Zurverfügungstellung eines Raumes, sofern es die Raumkapazitäten erlauben.

Wie erfolgt die Anmeldung?

  • bis spätestens 3 Werktage vor dem Betreuungsbedarf (je früher, umso leichter ist eine Betreuungsperson zu finden)
  • Anmeldung ausfüllen und auf die Kontaktaufnahme zur Detailvereinbarung warten. Die automatische Rückmeldung ist noch keine Bestätigung der Betreuung.
  • Bei kurzfristigerem Betreuungsbedarf wird um telefonische Rücksprache unter 01/4277-2-4277 gebeten.
    Öffnungszeiten Kinder- und Jugendbüro:
    Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr.
    Wir prüfen nach Erhalt der Anfrage, ob Betreuungspersonal zur Verfügung steht und melden uns bei Ihnen per E-Mail mit der Zusage für die Betreuung und den detaillierten Informationen.

Allgemeine Informationen für Erziehungsberechtigte

Die Inanspruchnahme des Angebots FleKuKi (flexible Kurzzeit-Kinderbetreuung) setzt – je nach Alter und Vertrautheit mit Betreuung durch außerfamiliäre Personen – entweder ein Kennenlernen zwischen Betreuungsperson, Eltern und Kind(ern) oder ein kurzes Telefonat zur Abklärung der Rahmenbedingungen und Gegebenheiten vor Ort und zu den Bedürfnissen des Kindes/der Kinder voraus.

Was gilt es am Betreuungstag zu beachten?

  • Bereiten Sie Ihr Kind vor, indem Sie erklären, was auf sie/ihn zukommt.
  • Besprechen Sie beim Kennenlernen mit der Flying Nanny besondere Wünsche/Vorlieben Ihres Kindes.
  • Bei Betreuung außer Haus: Geben Sie Ihrem Kind eine Jause und eine Trinkflasche, Hausschuhe bzw. Rutschsocken sowie ein Kuscheltier oder ähnliches mit.
  • Bei Betreuung zuhause: Stellen Sie sicher, dass die Flying Nanny und Ihr Kind Zutritt zur Wohnung haben.

Anmeldebedingungen

Mit der Übermittlung des Anmeldeformular nehmen Sie die Anmelde- und Datenschutzbedingungen zur Kenntnis.

Datenschutz

Zum Zweck der Administration unseres Angebots speichern und verarbeiten wir personenbezogene Daten gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a–f. DSGVO, die Sie uns im Anmeldeformular übermitteln. Mit der Anmeldung bestätigen Sie gleichzeitig, dass Sie die dafür maßgebliche allgemeine Datenschutzerklärung der Kinderbüro Universität Wien gGmbH zur Kenntnis genommen haben. Unsere allgemeine Datenschutzerklärung – einschließlich insbesondere der Rechte der betroffenen Personen – finden Sie unter: https://kinderjugendbuero.at/datenschutz/

Verantwortlichkeit für die Kinder / Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an die Betreuer*innen und endet mit der Übergabe an eine abholberechtigte Person. Falls die abholberechtigte Person keine erziehungsberechtigte Person ist, so ist dies in dem Anmeldeformular bekannt zu geben. Kommt das Kind ohne Begleitperson, beginnt die Aufsichtspflicht mit der Meldung bei den Kinderbetreuer*innen und endet mit dem Verlassen der Betreuung bzw. mit der Übergabe an eine abholberechtigte Person. Darf ein Kind alleine nach Hause gehen bzw. die Betreuung verlassen, so ist dies im Anmeldeformular explizit bekannt zu geben und durch die Übermittlung des Formular durch eine erziehungsberechtigten Person zu bestätigen. Wird das Kind nicht abgeholt, endet die Aufsichtspflicht mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Krisenzentrums.

Krankheit / Notfälle

Ein erkranktes Kind ist von der Einzelbetreuung ausgenommen. Beim Auftreten einer Krankheit wird um Abmeldung telefonisch oder per E-Mail gebeten. Ansteckende Krankheiten (insbesondere COVID-19, Masern, Scharlach, Windpocken, etc.) sind der*dem Betreuer*in sofort nach Ausbruch zu melden. Sollte die Einzelbetreuung in einer Gruppe erfolgen und ein Kind der Gruppe ein Kind eine ansteckende Krankheit haben, so verpflichtet sich die Kinderbüro Universität Wien GmbH die Erziehungsberechtigten aller anderen teilnehmenden Kinder von diesem Umstand in Kenntnis zu setzen. Im Notfall werden Erste Hilfe Maßnahmen gesetzt und das betroffene Kind zu Arzt/Ärztin bzw. ins Krankenhaus begleitet. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend verständigt. Für die Dauer der medizinischen Betreuung liegt es im Ermessen der behandelnden Ärzt*in, ob ein Kind bei einem Unfall oder bei Krankheit geimpft oder operiert wird. Im Krankheitsfalle werden die Daten des Kindes inkl. der Information zu Impfungen, Allergien und Krankheiten verwendet.

Ausschluss

Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich dazu ihr Kind darüber zu informieren, dass es den Anweisungen der*des Betreuer*in Folge leisten muss. Ein Kind kann vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden, wenn die Gesundheit, Reinlichkeit oder Betreuung der anderen Kinder durch das auszuschließende Kind gefährdet sind. Im Falle eines Ausschlusses werden die dadurch entstehenden Kosten (z. B. begleitete Heimreise) von den Erziehungsberechtigten übernommen.