Kinderschutz

Die Kinderbüro Universität Wien gGmbH hat seit mehr als einem Jahrzehnt ein Kinderschutzkonzept zur Grundhaltung in seiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Im Jahr 2023 und 2024 wurde dieses mit den einzelnen Projekten des Kinderbüros um eine Risikoanalyse (projektspezifisch), einen Verhaltenskodex (beschäftigungsspezifisch) und Abläufe im Krisenfall erweitert.

Grundhaltung Kinderschutz der Kinderbüro Universität Wien gGmbH

Seit seiner Gründung versteht sich das Kinderbüro der Universität Wien als Vertreter der Interessen, Wünsche und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Familien/Eltern und Gesellschaft. Das Kinderbüro der Universität Wien spricht in allen relevanten Geschäftsbereichen – Kinderbetreuung, Ferienprogramme, Wissenschaftsvermittlung und STEAM Initiativen, Demokratiebildung und Medienbildung – Kinder und Jugendliche als Zielgruppe und primär Begünstigte an. In allen diesen Aktivitätsfeldern steht ungeachtet der jeweiligen Projektziele und Auftragsgegenstände das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen an oberster Stelle.

Dabei orientieren wir uns in unserer Grundhaltung und unseren Richtlinien insbesondere an den vier Leitprinzipien der UN-Kinderrechtekonvention (Rechte des Kindes – BMEIA – Außenministerium Österreich):

  • Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung
  • Vorrangigkeit des Kindeswohls
  • Sicherung von Entwicklungschancen
  • Berücksichtigung des Kindeswillens

Warum ein Kinderschutzkonzept?

Das Kinderschutzkonzept ist ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Es soll so weit wie möglich sicherstellen, dass die Kinder und Jugendlichen dort, wo sie Zeit verbringen, lernen, spielen und sich ausprobieren, vor Gewalt, Ausbeutung, sexuellem Missbrauch und Machtmissbrauch geschützt sind. Mit diesem Kinderschutzkonzept schaffen wir einen Rahmen, damit Kinder und Jugendliche bei all unseren Aktivitäten einen sicheren Ort haben.

Was beinhaltet das Kinderschutzkonzept?

Unsere Mitarbeiter*innen verpflichten sich, nach diesem Konzept zu arbeiten, und wurden bzw. werden dementsprechend immer eingeführt und geschult. Wichtig dabei sind eine angemessene, wertschätzende, nicht abwertende Sprache und Haltung gegenüber den Kindern und Jugendlichen. Es wird darauf geachtet, dass eine angemessene, den Umständen entsprechende Nähe und Distanz zu den Kindern und Jugendlichen eingehalten wird. Auf die Wahrung der Intimsphäre und auf das Vermeiden von Grenzverletzungen – sowohl durch externe Personen im Umfeld der Kinder und Jugendlichen als auch innerhalb des eigenen Teams und der Kinder und Jugendlichen untereinander – wird geachtet. Werden Gefährdungen im Team erkannt, sind alle angehalten, diese Gefährdungen anzusprechen und weitere Schritte zu setzen.

Eine wichtige Basis des Konzeptes bildet die Risikoanalyse der einzelnen Projekte. Die Abläufe, Vorgehensweisen und Handlungen wurden auf die Möglichkeit hin betrachtet, dass bzw. inwiefern das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet sein könnte (z. B. durch Machtmissbrauch, Beschämung, Stress, Druck, Gefahrensituationen oder -orte, …). Diese Alltagsreflexion wird weiterhin Bestandteil der jährlichen Projektreflexionen bleiben und dient zur Weiterentwicklung des Kinderschutzkonzeptes.

Zusätzlich gibt es einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter*innen, der den Umgang mit Nähe und Distanz, Regeln und Grenzen, der Intimsphäre und einen adäquaten sprachlichen Umgang anleiten soll.

Beschwerdeverfahren für Mitarbeiter*innen, Kinder/Jugendliche und Eltern sind ein weiterer wichtiger Bestandteil des Konzepts. Darunter verstehen wir einen klar strukturierten, transparenten Handlungsablauf (also: weitere Schritte), der im Falle einer vermuteten Gefährdung eines Kinders und/oder einer*s Jugendlichen einzuhalten ist.

Neu eingestellte Mitarbeiter*innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, durchlaufen ein Auswahlverfahren und absolvieren eine interne Schulung bzw. Ausbildung, in der Kinderschutz beinhaltet ist. Ebenso müssen Mitarbeiter*innen einen entsprechenden Strafregisterauszug für Kinder- und Jugendfürsorge vorlegen. Alle Mitarbeiter*innen besuchen regelmäßig Weiterbildungen zu kinder- und jugendrelevanten Themen.

Die Kinderschutzbeauftragten Andrea Kuttner und Ruth Lhotzky-Willnauer stehen unter kinderschutz.kinderbuero@univie.ac.at für Fragen und Anliegen gerne zur Verfügung.

Das vollständige Kinderschutzkonzept liegt bei der Kinderbüro Universität Wien GmbH auf.
Downloadversion Internationale Projekte von Mai 2020 (KUW 05_2020_signed) !